Aufgaben des Gartenfachberaters

 

Der Gartenfachberater sollte vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen bzw. deren Durchführung organisieren:

  • Er berät Vorstand und Vereinsmitglieder in fachlichen Fragen der Einrichtung und Bewirtschaftung eines Gartens im Sinne des BKleingG und der Kleingartenordnung.

  • Er informiert die Kleingärtner über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Pflanzen und Boden.

  • Er führt Fachvorträge, Demonstrationen, Übungen und andere Formen der Gartenfachberatung im Verein durch.

  • Er erarbeitet den Jahresplan der Gartenfachberatung im Verein und legt diesen dem Vorstand zur Bestätigung vor.

  • Er wirkt bei der Wertermittlung von Gärten bei Pächterwechsel mit und erarbeitet notwendige, vom Vorstand zu erteilende Auflagen.

  • Er nimmt an den Fortbildungsveranstaltungen des Kleingärtnerverbandes teil und sichert seine eigene Weiterbildung in gärtnerischen, aber auch kleingartenrechtlichen Fragen.

  • Er gibt fachliche Unterstützung bei einer umweltbezogenen Kinder- und Jugendarbeit im Verein und begleitet fachlich die Vorbreitung und Durchführung von Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage.

  • Er berät bei der Anlage von Biotopen, insbesondere im öffentlichen Teil der Anlage und bei der sachgerechten Pflege und Gestaltung des öffentlichen Grüns in der Kleingartenanlage.

  • Er führt notwendige fachliche Belehrung der Kleingärtner durch, insbesondere solche, die unterschriftlich bestätigt werden müssen.

  • Er organisiert den Bezug kostenloser Materialien zur fachlichen Unterweisung der Mitglieder und verteilt sie.

  • Er berät den Vorstand beim Kauf kostenpflichtiger Materialien für die Mitglieder und bei der Anschaffung von Fachliteratur und Anschauungsmitteln für die Vereinsbibliothek und wertet die Zeitschrift „DER FACHBERATER“ für seinen Aufgabenbereich im Vorstand aus.