Anpflanzungen und Pflanzenschutz

 

In den meisten Gartenordnungen ist festgelegt:

Waldbäume, dazu gehören auch Birken, Eichen, Buchen, Fichtenarten, Tannen, Weiden, Walnussbäume, Pappeln, hohe Zierbäume, Thuja ( Lebensbaum ), Zypressen, Wacholder oder ähnliche Pflanzen, die im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von 4 Meter erreichen, dürfen nicht gepflanzt werden.

Wurden diese vor Inkrafttretung der zuletzt von der Mitgliederversammlung beschlossenen Gartenordnung gepflanzt, sind diese zu entfernen, wenn sie eine Höhe von 4 Meter erreicht haben.

Bei Gartenübergaben sind diese auf Kosten des Vorpächters zu entfernen.

Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für beschnittene Thuja-Sichtschutzhecken.

Gründe gegen Nadelgehölze:

1. Gestalterische Gründe

Das Bild eines Gartens im Sinne der Verbände des Freizeitgartenbaus wird geprägt durch die gärtnerische Nutzung, d. h. von der Aufeinanderfolge der verschiedenen Vegetationsphasen ( Austrieb, Wuchs, Blüte, Fruchten ), die sich exemplarisch in den Obstgehölzen zeigt.

Auch die zugeordneten Ziergehölze sollten dieses Prinzip des Entstehens und Vergehens widerspiegeln.

Koniferen sehen aber – bis auf einige wenige Ausnahmen – das ganze Jahr über gleich aus und vermitteln, mit der meist dunkelgrünen Nadelfärbung, nichts von der Lebendigkeit und Geschäftigkeit des Gartenjahres. Sie sind bequem, weil sie sich nicht verändern.

Aber genau dies widerspricht dem eigentlichen Sinn des Nutzgartens.

2. Bodenqualität

Nadelgehölze versauern im Lauf der Zeit den Boden. Unter Nadelgehölzen wachsen in der Regel keine anderen Pflanzen mehr. Abgeschnittene Äste oder herab gefallene Nadeln sind weder zum Kompostieren noch zum Mulchen zu gebrauchen.

3. Pflanzenschutz

Einige Schaderreger benötigen Nadelgehölze als Wirt, um sich entwickeln zu können. So wechselt z.B. der Birnengitterrost zwischen Birne und Wacholdersorten bzw. –arten. Durch Verzicht auf Nadelgehölze leistet man einen aktiven Beitrag zum umweltschonenden Pflanzenschutz.

4. Ökologische Gründe

Laubgehölze, vor allem heimische Laubgehölze, die Früchte tragen, sind ökologisch wertvoll.

Sie bieten den Vögeln Schutz und Futter, die dienen als Bienenweide, Insektenweide und stellen auch Nahrung für Schmetterlinge bereit. Dazu bilden sie den Lebensraum für eine Vielzahl von Kleinsäugetieren und Insekten. Bei Nadelgehölzen sind solche Funktionen äußerst reduziert, bzw. – bei Fremdarten oder den meisten Sorten – überhaupt nicht vorhanden.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass Nadelgehölze in der Regel nur der Bequemlichkeit und dem Ordnungsdrang des Besitzers nutzen, aus allen anderen Gründen aber für den naturnahen Garten bzw. Nutzgarten nicht empfehlenswert sind.

Ein rechtliches Verbot von Nadelgehölzen, gibt es allerdings nicht. Um den übertriebenen, der gärtnerischen Nutzung nicht mehr angemessenen Einsatz von Nadelgehölzen in den Gärten zu verhindern, hilft nur die Aufklärung vor Ort.

Hier sind die Fachberater ein wichtiger Multiplikator.


( Die Ausführungen ab Nr. 1 sind nachzulesen, Fundstelle: Internet Landesverband Bayer. Kleingärtner, Fachinformation )