Vertragstreue

 

Vertragstreue nicht mehr gefragt?

Diese Frage stellt sich immer häufiger.

Immer mehr Kleingärtner sind der Meinung, dass Gartenordnung und baurechtliche Bestimmungen nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen und den individuellen Freiraum nur unnötig einengen.

Es ist „in“, gegen kleingärtnerische Grundsätze, vertragliche Vereinbarungen und Vereinsbeschlüsse zu streiten, um seinen eigenen Vorteil durchzusetzen.

Die so denkenden und handelnden Mitglieder sind zwar noch deutlich in der Minderzahl, doch erschweren sie die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Vorstände ganz erheblich. Sie scheuen sich auch nicht, einflussreiche Nachbarn und Freunde und die örtlichen Medien in die eigentlich verbands- und vereinsinternen Angelegenheiten einzubeziehen.

In der Öffentlichkeit entsteht dadurch schnell ein falsches Bild unserer Arbeit. So werden die Bitte, den Pkw nicht auf dem Rasen vor dem Garten, sondern auf dem Vereinsparkplatz abzustellen, zu einer persönlichen Gängelung, die Forderung nach Abriss eines schwarz gebauten Schuppens zu einem Härtefall und die Beseitigung eines Baumes, der die kleingärtnerische Nutzung erheblich beeinträchtigt, zu einem ökologischen Frevel.

Es ist die Ursache von Vertragsverstößen nicht immer eine böse Absicht.

Häufig ist es die Unkenntnis über die vertraglichen Regelungen. Diese hat man zwar bei Übernahme des Gartens durch Unterschrift anerkannt, aber ungelesen abgeheftet oder bald vergessen.

Noch häufiger führen fehlende gärtnerische Kenntnisse dazu, dass der schon weit gesteckter Rahmen der Gartenordnung und Nutzung der Gärten einerseits nicht voll ausgeschöpft und andererseits nicht eingehalten wird. Die Vereinsvorstände, unterstützt durch die Fachberater und Wegeobleute, sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Verträge zu achten. Das ist keine einfache Aufgabe, daran mögen sich alle Gartenfreunde erinnern, die einen Grund zum Einschreiten gegeben haben. 

Bleiben wir freundlich und sachlich im Gespräch miteinander.

Lange Diskussionen, besonders heftig von den Gartenfreunden geführt, die sich nicht als Teil der Kleingärtnergemeinschaft fühlen, sind nicht das „Salz in der Suppe“, sondern ein großes Ärgernis.

Dabei sind alle Regelungen darauf abgestimmt, ein möglichst reibungsloses Miteinander in der engen Nachbarschaft unserer Kleingartenanlagen zu sichern.

Jeder Gartenfreund kann diese Regeln durchaus in Frage stellen.

Das richtige Gremium hierfür ist die Mitgliederversammlung.

Anregungen aus den eigenen Reihen wurden immer wieder aufgegriffen und weitergeleitet, sofern die mit dem geltenden Kleingartenrecht vereinbar waren.

Jeder Gartenfreund sollte sich aber auch an die geforderte Vertragstreue erinnern und bereit sein, die mehrheitlich festgelegten Regeln zu beachten.

Referat von Eberhard Bochert

1.Vorsitzender Bauer Roland